📌 Der Aufenthaltstitel "Sponsoring" bezieht sich auf einen kurzfristigen Aufenthaltstitel für Touristen (Short-term Tourist).
📌 Grundlegende Anforderungen:
- Um eine solche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, benötigen Sie einen Bürgen. Der Bürge stellt beim Notar ein Dokument aus, in dem er die Verantwortung für Sie übernimmt.
📌 Wer kann Bürge sein??
- Der Bürge kann ein türkischer Staatsbürger oder ein Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung sein.
❗️ Wichtig:
🔹️ Ist der Bürge Inhaber eines Aufenthaltstitels, so darf die Gültigkeitsdauer Ihres Aufenthaltstitels die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des Bürgen nicht überschreiten.
🔹️ Wenn Ihr Bürge verheiratet ist, muss auch sein Ehepartner eine Bürgschaft übernehmen..
🔹️ Der Bürge muss nicht unbedingt eine Immobilie besitzen. Es reicht aus, wenn in der Urkunde steht, dass der Bürge Ihnen eine Wohnung zur Verfügung stellen wird.
🔹️ Sie müssen an der Adresse wohnen, die in der Bürgschaft angegeben ist.
📌 Dokumente, die Sie für die Ausstellung einer Bürgschaft bei einem Notar benötigen:
🔹️ Übersetzter und notariell beglaubigter Reisepass des Bürgen
🔹️ Adresse des Wohnsitzes
🔹️ Aufenthaltstitel des Bürgen
🔹️ Persönliche Anwesenheit des Garantiegebers
📌 Derzeit ist es sehr viel schwieriger geworden, eine primäre touristische Aufenthaltsgenehmigung aus allgemeinen Gründen (Miete/Garantie) zu erhalten. Ausnahme - Bürger der Ukraine